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LG Stuttgart, 18.09.2018 - 18 O 63/18 |
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Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 18.09.2018 - 18 O 63/18
- OLG Stuttgart, 07.03.2019 - 7 U 210/18
- BGH, 25.03.2020 - IV ZR 69/19
Wird zitiert von ...
- OLG Stuttgart, 07.03.2019 - 7 U 210/18 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.09.2018, Az. 18 O 63/18, abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts Stuttgart, Az. 18 O 63/18, verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 33.127,42 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2017 zu zahlen.
Die Beklagte wird unter Abänderung des Endurteils des Landgerichts Stuttgart, Az. 18 O 63/18, verurteilt, an den Kläger außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.410,09 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.09.2017 zu zahlen.